Zukunft.Chancen.Duale Ausbildung.
Für Personen mit Ersatzeinkommen
Seit dem 1. September 2018 haben Personen, die bestimmte Formen von Ersatzeinkommen beziehen, die Möglichkeit einen Lehrvertrag zu unterzeichnen.
1. Personen die eines der folgenden Ersatzeinkommen beziehen:
und
2. von der zahlenden Behörde die Erlaubnis erhalten haben, die Lehre mit dem Erhalt des Ersatzeinkommens zu kombinieren.
und
3. die allgemeinen Zulassungsbedingungen zur Lehre erfüllen.
Wichtig: Wer klassisches Arbeitslosengeld des LfA-ONEM bezieht, muss beim Arbeitsamt die sogenannte "Freistellung" beantragen.
Weitere Infos gibt es hier.
Nähere Infos erteilen die Lehrlingssekretariate Eupen und St.Vith.
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