Zukunft.Chancen.Duale Ausbildung.
für Personen mit Ersatzeinkommen
Ab dem 1. September 2018 haben Personen, die ein Ersatzeinkommen beziehen, die Möglichkeit einen Lehrvertrag zu unterzeichnen.
Dieses Angebot richtet sich an:
klassische Arbeitssuchende, die entweder Arbeitslosengeld oder Eingliederungseinkommen beziehen (z.B. ÖSHZ-Einkommen, ONEM Einkommen) und Menschen, die ein Ersatzeinkommen aufgrund von gesundheitlichen Problemen erhalten und einen Beruf erlernen möchten (z.B. EDRIS, INAMI, FÖD DG Personen mit Behinderung). Des Weiteren müssen folgende Zugangsbedingungen erfüllt sein:
Variante 1
Personen, die kein Diplom oder Abschlusszeugnis der Oberstufe des Sekundarunterrichts besitzen UND mindestens 156 tägliche Leistungen (= 6 Monate Leistungsbezug) innerhalb der 2 Jahre vor dem offiziellen Datum der Aufnahme der dualen Ausbildung bezogen haben.
Variante 2
Personen, die sich für eine Ausbildung zu einem Beruf, für den ein bedeutender Mangel an Fachkräften herrscht entscheiden UND mindestens 78 tägliche Leistungen (= 3 Monate Leistungsbezug) innerhalb der 2 Jahre vor dem offiziellen Datum der Aufnahme der dualen Ausbildung bezogen haben.
Wichtig: Kandidaten, die für einen Lehrvertrag „29 Plus“ in Frage kommen, müssen bei Ihrer Sozialkasse (ADG, ÖSHZ, FEDRIS, INAMI, FÖD GD Personen mit Behinderung) eine Genehmigung beantragen.
Wird diese Genehmigung erteilt und sind zudem alle weiteren Zulassungsbedingungen erfüllt, steht einer Vertragsunterzeichnung nichts im Wege. Nähere Infos erteilen die Lehrlingssekretariate Eupen und St.Vith.