Zukunft.Chancen.Duale Ausbildung.
Neue Regelung ab dem 1. Januar 2019
Ab dem 1. Januar 2019 zahlt das Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft für alle Kinder, die in der Deutschsprachigen Gemeinschaft wohnhaft sind, das Kindergeld sowie die Geburts- und Adoptionsprämie aus.
Jugendliche, die eine duale Ausbildung absolvieren, können bis zu ihrem 25. Geburtstag Kindergeld bekommen. Dazu muss ein Jugendlicher bei einer Ausbildungseinrichtung (z.B. beim ZAWM Eupen oder St. Vith) eingeschrieben sein. Dies ist für unsere Auszubildende über den Lehrvertrag geregelt.
Zudem hat die Höhe der Lehrlingsentschädigung keinen Einfluss mehr auf die Auszahlung des Kindergeldes.
Alle weiteren Infos gibt es auf dem Infoblatt des Ministeriums sowie unter www.ostbelgienlive.be
zurück