Zukunft.Chancen.Duale Ausbildung.
Erfüllen Auszubildende die schulischen Voraussetzungen nicht, besteht die Möglichkeit eine vom IAWM organisierte Aufnahmeprüfung zu absolvieren.
Die Aufnahmeprüfung legen Jugendliche ab, die oben genannte schulische Mindestbedingungen (2.A oder 3.B bestanden haben) nicht erfüllen. Die Aufnahmeprüfung stellt fest, ob Jugendliche sich für die duale Ausbildung interessieren und die schulischen Anforderungen erfüllen. Das Infoblatt der Aufnahmeprüfung gibt es hier.
Im Vorfeld erbrachte Leistungen rechnet das IAWM selbstverständlich an. Wenn Jugendliche bereits über zertifizierte Kompetenzen im Ausbildungsberuf verfügen, kann die Ausbildung unter Wahrung der Schulpflicht in weniger als drei Jahren absolviert werden. Ein Beispiel dafür ist ein technisch-beruflicher Schulabschluss im selben Berufsfeld.
Das Lehrlingssekretariat prüft jede Verkürzung von Ausbildungsverträgen individuell und bestimmt die Dauer der Ausbildung anhand der berufsbezogenen Vorkenntnisse.
Seit dem 1. September 2018 haben Personen über 29 Jahren, die bestimmte Formen von Ersatzeinkommen beziehen, die Möglichkeit einen Ausbildungsvertrag zu unterzeichnen.
Für wen kommt dieses Angebot in Frage?
1. Personen die eines der folgenden Ersatzeinkommen beziehen:
und
2. von der zahlenden Behörde die Erlaubnis erhalten haben, die Lehre mit dem Erhalt des Ersatzeinkommens zu kombinieren.
und
3. die allgemeinen Zulassungsbedingungen zur Lehre erfüllen.
Wichtig: Wer klassisches Arbeitslosengeld des LfA-ONEM bezieht, muss beim Arbeitsamt die sogenannte Freistellung beantragen.
Weitere Infos dazu gibt es hier.