Zukunft.Chancen.Duale Ausbildung.
Aktuell erhalten Auszubildende monatlich folgende Mindestentschädigung (seit 1. Januar 2024)
a) im 1. Jahr der Fachkurse vom 1. Juli bis zum 31. Dezember und in der Anlehre: 395,49 Euro;
b) im 1. Jahr der Fachkurse vom 1. Januar bis zum 30. Juni: 451,98 Euro;
c) im 2. Jahr der Fachkurse vom 1. Juli bis zum 31. Dezember: 508,48 Euro;
d) im 2. Jahr der Fachkurse vom 1. Januar bis zum 30. Juni: 677,98 Euro;
e) im 3. Jahr der Fachkurse vom 1. Juli bis zum 31. Dezember: 734,47 Euro;
f) im 3. Jahr der Fachkurse vom 1. Januar bis zum 30. Juni: 790,97 Euro;
g) im Fall der Fachkurse im Rahmen einer auf ein Jahr verkürzten Lehre oder einer Verlängerung des Lehrvertrags im letzten Jahr: 790,97 Euro.
Für Lehrlinge, die an den Kursen der Angewandten Betriebslehre teilnehmen und diesen Kurs am Ende des ersten Lehrjahres erfolgreich bestehen, beträgt die monatliche Mindestentschädigung:
a) im 1. Lehrjahr vom 1. Juli bis zum 31. Dezember: 395,49 Euro;
b) im 1. Lehrjahr vom 1. Januar bis zum 30. Juni: 451,98 Euro;
c) im 2. Lehrjahr: 677,98 Euro;
d) im 3. Lehrjahr: 790,97 Euro.
Für Lehrlinge der Anlehre beträgt die monatliche Mindestentschädigung 388,38 Euro (ohne halbjährlichen Wechsel).
Wichtig zu wissen: Diese Mindestentschädigung für Auszubildende hat keinen Einfluss auf das Kindergeld.
Die Barauszahlung der Mindestentschädigung ist unzulässig.
Wer in der Deutschsprachigen Gemeinschaft (DG) einen Ausbildungsvertrag abschließt und noch der Schulpflicht unterliegt, wird für jedes erfolgreich abgeschlossene Ausbildungsjahr belohnt. Der sogenannte Startbonus ist eine Ausbildungsprämie für Jugendliche, die während ihrer Schulpflicht einen vom IAWM genehmigten Ausbildungsvertrag mit einem Betrieb, dessen Niederlassungseinheit sich in der Deutschsprachigen Gemeinschaft befindet, abschließen.
Diese Regelung gilt für mittelständische Ausbildungsverträge, Industrielehrverträge oder Berufseinarbeitungsverträge. Um die Prämie zu erhalten, muss die Dauer des Vertrags mindestens vier Monate betragen. Für jedes bestandene Ausbildungsjahr erhalten Auszubildende folgende Prämie:
1. Ausbildungsjahr: 500,- Euro
2. Ausbildungsjahr: 500,- Euro
3. Ausbildungsjahr: 750,- Euro
Wichtig zu wissen: Der Startbonus hat keinen Einfluss auf das Kindergeld.
Kommt der Auszubildende für diese Prämie in Frage, kümmert sich der Lehrlingssekretär bei Vertragsunterzeichnung um alle nötigen Dokumente und reicht den Antrag auf Startbonus ein. Hier geht es zum entsprechenden Rechtstext, in dem alle Bedingungen und Regelungen detailliert aufgeführt sind.
Du und Ostbelgien - die Ausbildungsförderung für Mangelberufe.
Du erlernst oder studierst einen Mangelberuf in der Deutschsprachigen Gemeinschaft?
Dann kannst du beim Ministerium für deine Ausbildung finanzielle Unterstützung beantragen. Du erhältst monatlich 350 Euro während deiner Ausbildung. Im Gegenzug arbeitest du in den nächsten 10 Jahren 5 Jahre lang (mindestens Halbzeit) in Ostbelgien. Oder du zahlst die Ausbildungsförderung teilweise oder ganz zurück.
Wer profitiert? Du und Ostbelgien.
Die Liste der Mangelberufe und weitere Infos findest du unter www.ostbelgienbildung.be.