Mit der dualen Ausbildung triffst du die richtige Wahl

Zukunft.Chancen.Duale Ausbildung.

Mit der dualen Ausbildung triffst du die richtige Wahl

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Mit der dualen Ausbildung triffst du die richtige Wahl

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Mit der dualen Ausbildung triffst du die richtige Wahl

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Dualer Bachelor

Ein duales Studium in Ostbelgien absolvieren? Kein Problem! Mit dem Meistervolontariat kannst du Studium und Praxis problemlos miteinander verbinden. Abiturienten können so mit einem dualen Bachelor-Studium in den Finanzdienstleistungsberufen durchstarten. Im Meistervolontariat erlernst du die Studieninhalte nicht nur theoretisch in der Berufs- und Hochschule, sondern wirst auch praktisch im Betrieb ausgebildet. Daher gibt es den sogenannten Volontariatsvertrag, der in den folgenden Bereichen zwischen Studierendem und Betrieb abgeschlossen wird: Buchhaltung, Versicherungsmakler, Public an Business Administration, Ingenieurausbildung Mechatronik, Angewandte Mathematik und Informatik.

Schulischer Ablauf

Die erforderlichen Kompetenzen erarbeiten sich Volontäre in drei aufeinander aufbauenden Ausbildungsjahren. Die theoretischen Fachkurse finden in der Regel an zwei bis drei Tagen/Abenden pro Woche statt. Während der übrigen Wochenstunden bauen die angehenden Bachelorstudierenden ihre fachlichen Kompetenzen im Ausbildungsbetrieb aus. Ein betrieblicher Ausbildungsplatz ist zwingend erforderlich, um den Charakter des dualen Studiengangs zu wahren und die erforderlichen ECTS-Punkte pro Ausbildungsjahr zu erreichen.

Mit einem abgeschlossenen Meistervolontariat erhalten die Absolventen sowohl den Bachelorabschluss als auch den Meisterbrief im entsprechenden Beruf.

Ähnlich wie beim klassischen Ausbildungsvertrag, gibt es auch im Falle des Meistervolontariats genaue Regeln, Rechte und Pflichten, an die sich sowohl der Ausbildungsbetrieb als auch die Volontäre halten müssen.

Ebenso wickeln die Lehrlingssekretäre die Vertragsunterzeichnung ab. Tipps zum Ablauf gibt es hier. Auch, wenn es in der Ausbildung mal nicht ganz rund läuft, sind die Lehrlingssekretäre die erste Anlaufstelle.

Zulassungsbedingungen für Meistervolontäre

Um einen Volontariatsvertrag abschließen zu können, müssen Volontäre:

  • im Besitz des Abschlusszeugnisses der Oberstufe des Sekundarunterrichts (Abitur) sein
  • sich legal in Belgien aufhalten, d. h. über eine Aufenthaltserlaubnis von mehr als drei Monaten verfügen oder eine Meldung als anerkannter Flüchtling in Belgien

Mindestzulage für Meistervolontäre

Der Ausbildungsbetrieb ist verpflichtet Volontären eine monatliche Mindestzulage auszuzahlen. Diese Entschädigung und alle anderen Rechte und Pflichten im Meistervolontariat gelten sowohl für die betriebliche Praxis als auch für den Besuch der theoretischen Meisterkurse.

Momentan erhalten Meistervolontäre folgende Mindestzulage (Rundschreiben 1. Januar 2024):

  1. Ausbildungsjahr: 640,93 Euro
  2. Ausbildungsjahr: 912,65 Euro
  3. Ausbildungsjahr: 1078,11 Euro

Die Barauszahlung der Mindestzulage ist unzulässig.

Wichtige Infos für Volontäre und Ausbildungsbetriebe

  • Statut im Betrieb: Es gibt die Möglichkeit eines Volontariartsvertrages oder eines klassischen Arbeitsvertrages
  • Einschreibegebühren Betrieb: Durch die Unterzeichnung des Volontariatsvertrags sind die Ausbildungsbetriebe verpflichtet, die jährliche Einschreibegebühr ihrer Studierenden an das ZAWM Eupen zu entrichten. Diese beträgt 500,00 Euro pro Jahr
  • Verwaltungsgebühr Studenten: Studierende übernehmen die Kosten für die jährlich zu entrichtende Verwaltungsgebühr der Autonomen Hochschule (AHS Eupen) in Höhe von 200,00 Euro
  • Anmeldung beim LSS (ONSS): Nach Abschluss des Ausbildungsvertrages meldet der Betrieb den Volontär beim LSS (ONSS) an. Bis zum 31. Dezember des Kalenderjahres, in dem die Volontäre das Alter von 18 Jahren erreichen, werden sie in der DmfA als Auszubildende angemeldet. Dann gelten für sie die Regelungen der Auszubildenden in Bezug auf Jahresurlaub, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten. Ab dem 1. Januar des Kalenderjahres, in dem Volontäre das Alter von 19 Jahren erreichen, werden diese wie reguläre Arbeitnehmer gehandhabt und müssen sich an die Regelungen der sozialen Sicherheit richten
  • Arbeitsunfallversicherung: Der Ausbildungsbetrieb ist verpflichtet, für jeden Volontär eine Arbeitsunfallversicherung abzuschließen. Diese Versicherung deckt nicht nur die Risiken im Ausbildungsbetrieb und auf dem Arbeitsweg ab, sondern auch während des Unterrichts in der Berufsschule, auf den Wegen (in beide Richtungen) von der Berufsschule zum Ausbildungsbetrieb oder zum Wohnsitz
  • Krankenkasse: Volontäre bleiben bis zum 31. Dezember des Jahres, in dem sie 18 Jahre alt werden, Personen zulasten der Eltern. Ab dem 1. Januar des Jahres, in dem Volontäre 19 Jahre alt werden, müssen sie sich selbst als Hauptversicherte anmelden. Genaue Informationen dazu gibt es bei den jeweiligen Krankenkassen
  • Bilanzgespräch: Einmal jährlich werden alle Volontäre zu einem Bilanzgespräch ins Lehrlingssekretariat eingeladen. Diese Einladung ist verpflichtend! Dieses wichtige Gespräch dient dazu, eine Zwischenbilanz der bisherigen Ausbildung zu ziehen, Fragen zu klären oder eventuelle Probleme anzusprechen
     

Alle weiteren Informationen zum Meistervolontariat gibt es hier.

Die Info-Broschüre Bachelor gibt es hier.

IAWM - Duale Ausbildung
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