Zukunft.Chancen.Duale Ausbildung.
Die erforderlichen Kompetenzen erarbeiten sich Volontäre in drei aufeinander aufbauenden Ausbildungsjahren. Die theoretischen Fachkurse finden in der Regel an zwei bis drei Tagen/Abenden pro Woche statt. Während der übrigen Wochenstunden bauen die angehenden Bachelorstudierenden ihre fachlichen Kompetenzen im Ausbildungsbetrieb aus. Ein betrieblicher Ausbildungsplatz ist zwingend erforderlich, um den Charakter des dualen Studiengangs zu wahren und die erforderlichen ECTS-Punkte pro Ausbildungsjahr zu erreichen.
Mit einem abgeschlossenen Meistervolontariat erhalten die Absolventen sowohl den Bachelorabschluss als auch den Meisterbrief im entsprechenden Beruf.
Ähnlich wie beim klassischen Ausbildungsvertrag, gibt es auch im Falle des Meistervolontariats genaue Regeln, Rechte und Pflichten, an die sich sowohl der Ausbildungsbetrieb als auch die Volontäre halten müssen.
Ebenso wickeln die Lehrlingssekretäre die Vertragsunterzeichnung ab. Tipps zum Ablauf gibt es hier. Auch, wenn es in der Ausbildung mal nicht ganz rund läuft, sind die Lehrlingssekretäre die erste Anlaufstelle.
Um einen Volontariatsvertrag abschließen zu können, müssen Volontäre:
Der Ausbildungsbetrieb ist verpflichtet Volontären eine monatliche Mindestzulage auszuzahlen. Diese Entschädigung und alle anderen Rechte und Pflichten im Meistervolontariat gelten sowohl für die betriebliche Praxis als auch für den Besuch der theoretischen Meisterkurse.
Momentan erhalten Meistervolontäre folgende Mindestzulage (Rundschreiben 1. Januar 2024):
Die Barauszahlung der Mindestzulage ist unzulässig.
Alle weiteren Informationen zum Meistervolontariat gibt es hier.
Die Info-Broschüre Bachelor gibt es hier.