Zukunft.Chancen.Duale Ausbildung.
In der Deutschsprachigen Gemeinschaft können Ausbildungsverträge im Zeitraum vom 1. Juli bis zum 1. Oktober einschließlich unterzeichnet werden.
Schritt 1:
Jugendliche müssen sich einen passenden Ausbildungsberuf und -betrieb suchen. Dabei können die Lehrlingssekretäre behilflich sein: Sie beraten Jugendliche und Eltern rund um das Thema der dualen Ausbildung und können hilfreiche Tipps zur weiteren Vorgehensweise geben.
Zudem lohnt sich bei der Stellensuche der Blick auf die Online-Lehrstellenbörse. Hier werden alle Ausbildungsangebote des neuen Ausbildungsjahres eingetragen und regelmäßig aktualisiert.
Schritt 2:
Jugendliche, die eine Ausbildung starten, sollten im Voraus Kontakt zum Ausbildungsbetrieb aufnehmen, um dort genau abzuklären, wann sie den Ausbildungsvertrag unterzeichnen und die Ausbildung starten können.
Schritt 3:
Sind sich die Vertragsparteien einig, muss das zuständige Lehrlingssekretariat informiert werden. Für den Ausbildungsvertrag brauchen Lehrlingssekretäre folgende Unterlagen, die persönlich eingereicht oder auch per Mail zuschickt werden können:
Schritt 4:
Sind alle Unterlagen eingereicht wird der Lehrvertrag unterzeichnet. Sind Jugendliche zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung noch nicht volljährig, muss der gesetzliche Vertreter den Ausbildungsvertrag ebenfalls unterzeichnen.
Bei Vertragsunterzeichnung:
Safety First! Sicherheit ist ein wichtiges Thema auf allen Ebenen. Deshalb sind unsere Auszubildenden gut geschützt. Die Betriebe sind verpflichtet, eine Arbeitsunfallversicherung für alle Auszubildenden abzuschließen.
Diese Versicherung deckt nicht nur die Risiken im Ausbildungsbetrieb und auf dem Arbeitsweg, sondern auch während des Unterrichts in der Berufsschule ab, bei überbetrieblichen Ausbildungen und im Verbundbetrieb.
Auszubildende bleiben bis zum 31. Dezember des Jahres, in dem sie 18 Jahre alt werden, Personen zu Lasten der Eltern. Ab dem 1. Januar des Jahres, in dem Auszubildende 19 Jahre alt werden, müssen sie sich selbst als Hauptversicherte anmelden. Genaue Informationen müssen bei den Krankenkassen erfragt werden.